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BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz

§ 8 BFA-VGRevision

2. Hauptstück Zuständigkeiten

In KraftAmtlicher Text

Gegen Erkenntnisse oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes über Beschwerden gegen Bescheide oder Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt des Bundesamtes steht dem Bundesminister für Inneres das Recht zu, beim Verwaltungsgerichtshof nach Zustellung des Erkenntnisses an das Bundesamt Revision zu erheben.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-06-12