Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz

§ 6 BFA-VGOrgane des öffentlichen Sicherheitsdienstes

2. Hauptstück Zuständigkeiten

In KraftAmtlicher Text

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben das Bundesamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere durch Wahrnehmung der ihnen gemäß §§ 36 bis 47 eingeräumten Aufgaben und Befugnisse, zu unterstützen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2015-07-20