BFA-G · BFA-Einrichtungsgesetz
§ 4 BFA-GErstaufnahmestellen
Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit Verordnung Erstaufnahmestellen einzurichten. Diese sind Teil des Bundesamtes.
BFA-G · BFA-Einrichtungsgesetz
Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit Verordnung Erstaufnahmestellen einzurichten. Diese sind Teil des Bundesamtes.