§ 0 Richtlinien über Ausgestaltung und Inhal
Kundmachung der Bundesregierung betreffend Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes
StF: BGBl. II Nr. 222/2012
Aufgrund des § 3a Abs. 2 MedKF-TG werden im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates nach Anhörung des Österreichischen Werberats als Einrichtung im Sinne von § 3a Abs. 2 Satz 2 MedKF-TG folgende Richtlinien erlassen:
Verweist auf
- Richtlinien über Ausgestaltung und Inhal Art. 3a