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AT · BVV 2013

Bundesvermögensverwaltungsverordnung

In Kraft54 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. In- und Außerkrafttreten
  2. § 0
  3. 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
  4. § 1 Gegenstand
  5. § 2 Geltungsbereich
  6. § 3 Verfahrensvorschriften
  7. § 4 Aufbewahrungsfristen
  8. § 5 Aufgaben und Pflichten der Buchhaltungsagentur
  9. § 6 Verzeichnis für die Anlagenkennzahlen
  10. § 7 Haftung für Beschädigung und Verlust von beweglichen und unbeweglichen Sachen
  11. 1. Abschnitt Allgemeines
  12. § 8 Gegenstand der Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen
  13. § 9 Begriff und Einteilung der beweglichen Sachen
  14. § 10 Verwaltung der beweglichen Sachen
  15. § 11 Inventar- und Vorratsverwaltungssysteme
  16. 2. Abschnitt Verwaltung von Inventargegenständen
  17. § 12 Begriff und Einteilung der Inventargegenstände
  18. § 13 Erfassung der Inventargegenstände
  19. § 14 Wertmäßige Erfassung der Inventargegenstände
  20. § 15 Sonderinventar
  21. § 16 Fremdinventar
  22. § 17 Kennzeichnung der Inventargegenstände
  23. 3. Abschnitt Verwaltung von Vorräten
  24. § 18 Begriff und Einteilung der Vorräte
  25. § 19 Erfassung der Vorräte
  26. § 20 Wertmäßige Erfassung der Vorräte
  27. § 21 Vorratsausgabe und Kontrolle des Vorratsverbrauchs
  28. § 22 Lagerung der Vorräte
  29. 4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt
  30. § 23 Abschluss der Inventar- und Vorratsaufzeichnungen
  31. § 24 Inventur
  32. § 25 Ergebnis der Inventur
  33. § 26 Ausscheiden der Inventargegenstände und Vorräte
  34. § 27 Verwertung der Inventargegenstände und Vorräte
  35. 1. Abschnitt Allgemeines
  36. § 28 Gegenstand der Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
  37. § 29 Begriff der unbeweglichen Sachen
  38. § 30 Verwaltung der unbeweglichen Sachen
  39. § 31 Liegenschaftsverwaltungssystem
  40. 2. Abschnitt Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
  41. § 32 Einteilung der unbeweglichen Sachen
  42. § 33 Erfassung der unbeweglichen Sachen
  43. § 34 Wertmäßige Erfassung der unbeweglichen Sachen
  44. § 35 Ausscheiden der unbeweglichen Sachen
  45. 4. Hauptstück Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten
  46. § 36 Gegenstand der Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten
  47. § 37 Begriff der immateriellen Anlagenwerte
  48. § 38 Verwaltung der immateriellen Anlagenwerte
  49. § 39 Erfassung, Abschluss der Aufzeichnungen und Inventur
  50. 1. Abschnitt Allgemeines
  51. § 40 Gegenstand der Verwaltung von Bibliotheken und Geltungsbereich
  52. § 41 Begriff der Bibliotheksstücke
  53. § 42 Aufgaben der Bibliotheksverwaltung
  54. 2. Abschnitt Verwaltung von Bibliotheksstücken
  55. § 43 Inventarisierung und Katalogisierung der Bibliotheksstücke
  56. § 44 Erfassung der Bibliotheksstücke
  57. § 45 Bibliotheks- und Entlehnordnung
  58. § 46 Benützung und Entlehnung von Bibliotheksstücken
  59. § 47 Dauerhaft entlehnte Bibliotheksstücke
  60. § 48 Ausscheiden von Bibliotheksstücken
  61. § 49 Haftung
  62. § 50 Inventur
  63. 6. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für das 2. – 5. Hauptstück
  64. § 51 Kulturgüter
  65. § 52 Abschreibung
  66. 7. Hauptstück In- und Außerkrafttreten
  67. § 53 In- und Außerkrafttreten