AT · BVV 2013
Bundesvermögensverwaltungsverordnung
Inhalt
- In- und Außerkrafttreten
- § 0
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Verfahrensvorschriften
- § 4 Aufbewahrungsfristen
- § 5 Aufgaben und Pflichten der Buchhaltungsagentur
- § 6 Verzeichnis für die Anlagenkennzahlen
- § 7 Haftung für Beschädigung und Verlust von beweglichen und unbeweglichen Sachen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 8 Gegenstand der Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen
- § 9 Begriff und Einteilung der beweglichen Sachen
- § 10 Verwaltung der beweglichen Sachen
- § 11 Inventar- und Vorratsverwaltungssysteme
- 2. Abschnitt Verwaltung von Inventargegenständen
- § 12 Begriff und Einteilung der Inventargegenstände
- § 13 Erfassung der Inventargegenstände
- § 14 Wertmäßige Erfassung der Inventargegenstände
- § 15 Sonderinventar
- § 16 Fremdinventar
- § 17 Kennzeichnung der Inventargegenstände
- 3. Abschnitt Verwaltung von Vorräten
- § 18 Begriff und Einteilung der Vorräte
- § 19 Erfassung der Vorräte
- § 20 Wertmäßige Erfassung der Vorräte
- § 21 Vorratsausgabe und Kontrolle des Vorratsverbrauchs
- § 22 Lagerung der Vorräte
- 4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt
- § 23 Abschluss der Inventar- und Vorratsaufzeichnungen
- § 24 Inventur
- § 25 Ergebnis der Inventur
- § 26 Ausscheiden der Inventargegenstände und Vorräte
- § 27 Verwertung der Inventargegenstände und Vorräte
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 28 Gegenstand der Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
- § 29 Begriff der unbeweglichen Sachen
- § 30 Verwaltung der unbeweglichen Sachen
- § 31 Liegenschaftsverwaltungssystem
- 2. Abschnitt Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
- § 32 Einteilung der unbeweglichen Sachen
- § 33 Erfassung der unbeweglichen Sachen
- § 34 Wertmäßige Erfassung der unbeweglichen Sachen
- § 35 Ausscheiden der unbeweglichen Sachen
- 4. Hauptstück Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten
- § 36 Gegenstand der Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten
- § 37 Begriff der immateriellen Anlagenwerte
- § 38 Verwaltung der immateriellen Anlagenwerte
- § 39 Erfassung, Abschluss der Aufzeichnungen und Inventur
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 40 Gegenstand der Verwaltung von Bibliotheken und Geltungsbereich
- § 41 Begriff der Bibliotheksstücke
- § 42 Aufgaben der Bibliotheksverwaltung
- 2. Abschnitt Verwaltung von Bibliotheksstücken
- § 43 Inventarisierung und Katalogisierung der Bibliotheksstücke
- § 44 Erfassung der Bibliotheksstücke
- § 45 Bibliotheks- und Entlehnordnung
- § 46 Benützung und Entlehnung von Bibliotheksstücken
- § 47 Dauerhaft entlehnte Bibliotheksstücke
- § 48 Ausscheiden von Bibliotheksstücken
- § 49 Haftung
- § 50 Inventur
- 6. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für das 2. – 5. Hauptstück
- § 51 Kulturgüter
- § 52 Abschreibung
- 7. Hauptstück In- und Außerkrafttreten
- § 53 In- und Außerkrafttreten