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Zugang der Bediensteten der Agentur der · Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum „Commissary“

§ 0 Zugang der Bediensteten der Agentur der

In KraftAmtlicher Text

Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“

StF: BGBl. III Nr. 37/2012

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.

Das im vorliegenden Briefwechsel enthaltene Zusatzabkommen tritt mit 1. März 2012 in Kraft.