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ESV 2012 · Elektroschutzverordnung 2012

§ 8 ESV 2012Prüfungen vor Inbetriebnahme

1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel

In KraftAmtlicher Text

zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. B-ESV, BGBl. II Nr. 228/2007

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für

1. elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,

2. elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,

3. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.