§ 6 Grundausbildung für die BezirksanwältinnTeilnahme am Ausbildungslehrgang
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Auszubildende ist verpflichtet, an allen Veranstaltungen des Ausbildungslehrgangs teilzunehmen.
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Auszubildende ist verpflichtet, an allen Veranstaltungen des Ausbildungslehrgangs teilzunehmen.