Soziale Sicherheit (Uruguay) · Soziale Sicherheit (Uruguay)
§ 3 Soziale Sicherheit (Uruguay)
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt:
(a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
(b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in lit. (a) bezeichneten Personen ableiten.