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Grundausbildung für die Bediensteten der · Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten

§ 8 Grundausbildung für die Bediensteten derEinstiegscurriculum

2. Abschnitt Gestaltung der Grundausbildung

In KraftAmtlicher Text

(1) Das Einstiegscurriculum besteht aus vier jeweils drei- bis viertägigen Seminaren, in denen die wesentlichen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes und der Vollzugsordnung sowie anderer relevanter Normen vermittelt werden. Die Teilnehmer bekommen einen Eindruck über die theoretischen Grundlagen des Strafvollzugs als soziales System und lernen Möglichkeiten kennen, die vollzuglichen Aufgaben zu bewältigen.

(2) Das Einstiegscurriculum ist in die Ausbildung nach § 9 nicht einzurechnen.