Soziale Sicherheit - Durchführung (Monte · Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro)
§ 8 Soziale Sicherheit - Durchführung (Monte
Gewährung von Sachleistungen an Pensionisten
Für die Anwendung des Artikels 13 Absatz 2 des Abkommens ist dem nach Artikel 14 des Abkommens in Betracht kommenden Träger eine Bescheinigung des zuständigen Trägers vorzulegen.