Errichtung einer weiteren Notarstelle in · Errichtung einer weiteren Notarstelle in Amstetten
§ 0 Errichtung einer weiteren Notarstelle in
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Amstetten
StF: BGBl. II Nr. 60/2011
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010 , wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer weiteren Notarstelle in Art. 9