§ 3 Amtssitzabkommen – Agentur der EuropäiscAbgaben und Gebühren für Rechtsgeschäfte
Artikel 3
Alle Rechtsgeschäfte, an denen die Agentur beteiligt ist, und alle Urkunden über solche Rechtsgeschäfte sind von allen Abgaben, Beurkundungs- und Gerichtsgebühren befreit.