E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 11 E-ControlGArbeitsweise der Regulierungskommission
(1) Das richterliche Mitglied führt in der Regulierungskommission den Vorsitz.
(2) Die Regulierungskommission beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen; Stimmenthaltung ist unzulässig.