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TAV · Tagbauarbeitenverordnung

§ 18 TAVGenehmigungsverfahren

2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für den Tagbau

In KraftAmtlicher Text

Die nach § 93 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 3 ASchG vorzulegenden Unterlagen haben auch die für die Beurteilung erforderlichen tagbauspezifischen Angaben zu enthalten, insbesondere Angaben zu den tagbauspezifischen Gefahrenbereichen.