FGTV 2010 · Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010
§ 20 FGTV 2010Elektrotechnische Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche
5. Abschnitt Allgemeine Schutzmaßnahmen
Innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen müssen die elektrischen Anlagen und die elektrischen Betriebsmittel den elektrotechnischen Rechtsvorschriften für diese Bereiche entsprechen.