Gießereitechnik-Ausbildungsordnung · Gießereitechnik-Ausbildungsordnung
§ 0 Gießereitechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gießereitechnik (Gießereitechnik-Ausbildungsordnung)
StF: BGBl. II Nr. 194/2010
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008 , wird verordnet:
Verweist auf
- Gießereitechnik-Ausbildungsordnung Art. 24
- Gießereitechnik-Ausbildungsordnung Art. 27
- Gießereitechnik-Ausbildungsordnung § 8