AIV 2010 · Agrar-Interventionsverordnung 2010
§ 6 AIV 2010Angebotsannahme/Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt
2. Abschnitt Getreide
Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluss-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der erste Liefertag, der Liefermonat (Lieferplan) und der vorgesehene Lagerort ersichtlich sein müssen.