AIV 2010 · Agrar-Interventionsverordnung 2010
§ 16 AIV 2010Mitteilungsfrist
3. Abschnitt Butter
Die AMA kann auf Antrag eine kürzere Frist als die in Anhang IV Teil III Z 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 genannte Frist für die Unterrichtung über die beabsichtigte Erzeugung von Butter für die öffentliche Intervention genehmigen, wenn die Kontrolle nicht gefährdet ist.