Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

SprG · Sprengmittelgesetz 2010

§ 1 SprGGeltungsbereich

1. Abschnitt Geltungsbereich

In KraftAmtlicher Text

Dieses Bundesgesetz regelt die Herstellung, die Verarbeitung, das Inverkehrbringen, die Bereitstellung, den Handel, den Erwerb, den Besitz, die Verbringung, die Ein- und Durchfuhr, das Lagern, das Überlassen, das Entsorgen und das Vernichten von Schieß- und Sprengmitteln.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-04-01