Errichtung einer weiteren Notarstelle in · Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
§ 0 Errichtung einer weiteren Notarstelle in
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn
StF: BGBl. II Nr. 282/2009
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008 , wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer weiteren Notarstelle in Art. 9