Dienstausweise – Oberste Eisenbahnbehörd · Dienstausweise – Oberste Eisenbahnbehörde
§ 3 Dienstausweise – Oberste Eisenbahnbehörd
Die Bediensteten haben sich bei Ausübung der eisenbahnbehördlichen Aufsicht über Verlangen mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.