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BFG 2009 · Bundesfinanzgesetz 2009

§ 1 BFG 2009

Bewilligung

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIII

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2009 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeiner

Ausgleichs-

Gesamt-

Haushalt

haushalt

haushalt

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben:

77 469,873

101 769,357

179 239,230

Einnahmen:

63 884,158

115 355,072

179 239,230

Abgang:

13 585,715

–

–

Überschuss:

–

13 585,715

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2009 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 21311986, sowie Artikel IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.