Entwicklungszusammenarbeit (Albanien) · Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
§ 1 Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Albanien dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.