§ 0 Festlegung der Funktionen, denen eine be
Verordnung der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, mit der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
StF: BGBl. II Nr. 485/2008
Auf Grund des § 136b Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 , in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Verweist auf
- Festlegung der Funktionen, denen eine be Art. 136b