Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Dienstausweise der Bediensteten des Verw · Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes

§ 5 Dienstausweise der Bediensteten des VerwInkrafttreten und Übergangsbestimmung

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2008 in Kraft.

(2) Dienstausweise, die aufgrund der Rechtslage vor der Novelle BGBl. II Nr. 334/2020 ausgestellt wurden (Anlage 1), behalten längstens bis 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-07-25