Einstufungsverordnung – HAUP · Einstufungsverordnung – HAUP
§ 3 Einstufungsverordnung – HAUPLehrveranstaltungen unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und von elektronischen Lernumgebungen
Sofern die Curricula die Durchführung einzelner geeigneter Studien bzw. Studienteile unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen Lernumgebungen gemäß § 37 des Hochschulgesetzes 2005 ermöglichen, so gelten die in § 2 für die Einstufung vorgesehenen Lehrverpflichtungsgruppen entsprechend.
Verweist auf
- Einstufungsverordnung – HAUP § 2
- Einstufungsverordnung – HAUP Art. 37