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Protokoll über die Privilegien und Immun · Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung

§ 24 Protokoll über die Privilegien und Immun

In-Kraft-Treten

In KraftAmtlicher Text

1. Dieses Protokoll tritt dreißig Tage nach dem Datum der Hinterlegung der zwölften Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde durch einen Vertragsstaat des Übereinkommens in Kraft.

2. Für jeden Staat, der dieses Protokoll nach seinem In-Kraft-Treten ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der UNESCO in Kraft.