BFG 2007 · Bundesfinanzgesetz 2007
§ 1 BFG 2007
zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV
Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2007 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:
Allgemeiner Haushalt
Ausgleichs-haushalt
Gesamt-haushalt
(Beträge in Millionen Euro)
Ausgaben:
69 574,503
87 530,260
157 104,763
Einnahmen:
65 712,691
91 392,072
157 104,763
Abgang:
3 861,812
–
–
Überschuss:
–
3 861,812
–
Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2007 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 , sowie Art. IV bis VIII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Verweist auf
- BFG 2007 Art. 41