§ 10 Vorhaben des Hochwasserschutzes im BereiArtikel 10 Geschehen in Wien am 19. Dezember 2006
Präambel
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Jede Vertragspartei erhält eine beglaubigte Abschrift.