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UAV 2007 · Urkundenarchivverordnung 2007

§ 1 UAV 2007Technische Bedingungen und Signaturen

In KraftAmtlicher Text

In einem Urkundenarchiv nach § 91c GOG gespeicherte elektronische Urkunden können dem Gericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV 2021, BGBl. II Nr. 587/2021 ) entweder in ihrer mit der Archivsignatur versehenen verkehrsfähigen Version als Anhang zum Schriftsatz oder unter Bekanntgabe eines eindeutigen Urkundenidentifizierungsbegriffes, der den Zugriff auf die im Urkundenarchiv gespeicherte Urkunde ermöglicht, übermittelt werden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-12-24