Europäisches Rahmenübereinkommen über di · Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2 § 7 Europäisches Rahmenübereinkommen über di Artikel 7 In KraftAmtlicher Text Vorbehalte zu diesem Protokoll sind nicht zulässig. ← Vorherige · § 6 Inhalt § 8 · Nächste →