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Europäisches Rahmenübereinkommen über di · Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2

§ 5 Europäisches Rahmenübereinkommen über di

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Im Sinne dieses Protokolls bedeutet „sinngemäß“, dass der Begriff „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ im Rahmenübereinkommen und im Zusatzprotokoll durch den Begriff „interterritoriale Zusammenarbeit“ zu ersetzen ist und dass die Artikel des Rahmenübereinkommens und des Zusatzprotokolls Anwendung finden, sofern dieses Protokoll nichts anderes vorsieht.