Zugang zum Übergangsgeld · Zugang zum Übergangsgeld
§ 1 Zugang zum Übergangsgeld
Der Zugang zum Übergangsgeld gemäß § 39a Abs. 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 wird auch Personen, die das frühestmögliche Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß § 253a ASVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 spätestens in den Jahren 2007 bis 2009 erfüllen, ermöglicht.
Verweist auf
- ASVG Art. 253a
- Zugang zum Übergangsgeld Art. 39a