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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabko · GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

§ 0 GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabko

In KraftAmtlicher Text

(Übersetzung)

Zweite Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

StF: BGBl. Nr. 208/1979 (NR: GP XIV RV 1076 AB 1166 S. 118. BR: AB 1970 S. 383. )

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer 4 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 23. März 1979 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Z 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.