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Clearingübereinkommen · Clearingübereinkommen

§ 0 Clearingübereinkommen

In KraftAmtlicher Text

(Übersetzung.)

Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen.

StF: BGBl. Nr. 305/1936 idF BGBl. Nr. 319/1936 (DFB)

Die österreichische Regierung und die Regierung der türkischen Republik sind übereingekommen, den Zahlungsverkehr zwischen Österreich und der Türkei gemäß den folgenden Bestimmungen zu regeln:

Das vorstehende Übereinkommen ist im Sinne des Artikels 11 am 21. Juli 1936 in Kraft getreten.