Clearingübereinkommen · Clearingübereinkommen
§ 0 Clearingübereinkommen
(Übersetzung.)
Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen.
StF: BGBl. Nr. 305/1936 idF BGBl. Nr. 319/1936 (DFB)
Die österreichische Regierung und die Regierung der türkischen Republik sind übereingekommen, den Zahlungsverkehr zwischen Österreich und der Türkei gemäß den folgenden Bestimmungen zu regeln:
Das vorstehende Übereinkommen ist im Sinne des Artikels 11 am 21. Juli 1936 in Kraft getreten.