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Patientencharta (Bund – Salzburg) · Patientencharta (Bund – Salzburg)

§ 33 Patientencharta (Bund – Salzburg)Artikel 33

Abschnitt 8 Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

In KraftAmtlicher Text

Vergleichsgespräche vor ärztlichen Schlichtungsstellen und vergleichbaren Einrichtungen hemmen den Ablauf der Verjährung bis zum Verstreichen einer angemessenen Klagsfrist nach Abbruch des Verfahrens oder nach einer sonstigen, zuungunsten des Patienten oder der Patientin erfolgenden Beendigung des Schlichtungsverfahrens.