§ 0 Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergü
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2003
StF: BGBl. II Nr. 265/2006
Aufgrund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/2005 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Verweist auf
- Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergü Art. 47