AT · SCEG
SCE-Gesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Hauptstück Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes, Verweisungen
- § 2
- § 3
- § 4 Gericht
- § 5 Sitz der Europäischen Genossenschaft (SCE)
- 2. Hauptstück Verlegung des Sitzes einer Europäischen Genossenschaft (SCE) nach Maßgabe des Art. 7 der Verordnung
- § 6 Prüfung der Sitzverlegung durch den Aufsichtsrat und den Revisor
- § 7 Offenlegung des Verlegungsplans
- § 8 Gläubigerschutz
- § 9 Anmeldung der Verlegung des Sitzes in einen anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Art. 7 Abs. 8 der Verordnung Anmeldung der Verlegung des Sitzes in einen anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Artikel 7, Absatz 8, der Verordnung
- § 10 Anmeldung der Verlegung des Sitzes aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich
- 1. Abschnitt Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) durch Verschmelzung
- § 11 Prüfung der Verschmelzung
- § 12 Offenlegung des Verschmelzungsplans
- § 13 Kündigungsrecht überstimmter Mitglieder
- § 14 Gläubigerschutz und Schutz sonstiger schuldrechtlich Beteiligter
- § 15 Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens einer Genossenschaft mit Sitz in Österreich auf eine Europäische Genossenschaft (SCE) mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Art. 29 Abs. 2 der Verordnung Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens einer Genossenschaft mit Sitz in Österreich auf eine Europäische Genossenschaft (SCE) mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Artikel 29, Absatz 2, der Verordnung
- § 16 Anmeldung der Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) mit Sitz in Österreich durch Verschmelzung
- 2. Abschnitt Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) durch Umwandlung einer Genossenschaft und Umwandlung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) in eine Genossenschaft
- § 17 Umwandlungsplan
- § 18 Umwandlungsprüfung
- § 19 Offenlegung des Umwandlungsplans
- § 20 Anmeldung der Umwandlung
- § 21 Umwandlung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) in eine Genossenschaft
- 1. Abschnitt Besondere Bestimmungen für das dualistische System
- § 22 Bestellung und Abberufung des Vorstands
- § 23 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats
- 2. Abschnitt Besondere Bestimmungen für das monistische System
- § 24 Für den Verwaltungsrat geltende Bestimmungen
- § 25 Geschäftsführende Direktoren
- 3. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für das monistische und das dualistische System
- § 26 Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat
- § 27 Vertretungsbefugnis von Vorstand und Verwaltungsrat
- 4. Abschnitt Generalversammlung
- § 28 Stimmrecht
- § 29 Sektor- und Sektionsversammlungen
- 5. Hauptstück Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss
- § 30
- 6. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 31 Verweisungen
- § 32 In-Kraft-Treten
- § 33 Vollziehung