Soziale Sicherheit – Durchführung (Bulga · Soziale Sicherheit – Durchführung (Bulgarien)
§ 13 Soziale Sicherheit – Durchführung (Bulga
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.