Patientencharta (Bund – Wien) · Patientencharta (Bund – Wien)
§ 36 Patientencharta (Bund – Wien)Abänderung
Artikel 36
Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
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Artikel 36
Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.