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Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenz · Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich – Ungarn

§ 5 Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenz

In KraftAmtlicher Text

Der Verlauf der Staatsgrenze wird im Unterabschnitt C IV zwischen den Grenzzeichen C 67/1 Ö, C 67/1 M und C 67/5 Ö, C 67/5 M sowie zwischen den Grenzzeichen C 70/3 Ö, C 70/3 M und C 70/5 Ö, C 70/5 M (regulierte Pinka) und zwischen den Grenzzeichen C 71 ÖM und C 72/4 Ö, C 72/4 M (regulierte Strem) bestimmt durch:

Anlage 7 (Beschreibung und Plan der Staatsgrenze) Anlage 8 (Koordinatenverzeichnis)