MLV 2006 · Munitionslagerverordnung 2006
§ 27 MLV 2006Sicherheitsüberprüfung
5. Hauptstück Beschaffenheit besonderer Einrichtungen sowie besondere Maßnahmen zur Unfallverhütung
Militärische Munitionslager und deren besondere Einrichtungen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen auf ihren sicheren Zustand besonders zu überprüfen.