MLV 2006 · Munitionslagerverordnung 2006
§ 23 MLV 2006Blitzschutzanlagen
4. Hauptstück Beschaffenheit von Verkehrsflächen und Anlagen
Militärische Munitionslager sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten. Dabei ist auf die auf dem Gebiet der Elektrotechnik bestehenden Vorschriften Bedacht zu nehmen.