MLV 2006 · Munitionslagerverordnung 2006
§ 15 MLV 2006Zulässige Belagsmenge
3. Hauptstück Lagerung militärischer Munition
Die militärische Munition ist nach Verträglichkeitsgruppen getrennt zu lagern. Ausnahmen von dieser getrennten Lagerung ergeben sich aus der Anlage 4.