§ 0 Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgelt
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2006 bestimmt werden
StF: BGBl. II Nr. 470/2005
Auf Grund des § 22 iVm § 11 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 , wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verordnet:
Verweist auf
- Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgelt Art. 11
- Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgelt Art. 22