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IV-V · Integrationsvereinbarungs-Verordnung

§ 4 IV-VUnterrichtsmaterial

In KraftAmtlicher Text

(1) Bei der Erstellung des Unterrichtsmaterials ist auf den Inhalt des Rahmencurriculums für Deutsch-Integrationskurse (Anlage A), insbesondere auf die Gliederung in Alltag, Verwaltung und Landes- und Staatsbürgerschaftskunde Bedacht zu nehmen.

(2) Das Unterrichtsmaterial ist in zweckmäßiger und kostengünstiger Form zu erstellen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2011-07-01