IV-V · Integrationsvereinbarungs-Verordnung
§ 4 IV-VUnterrichtsmaterial
(1) Bei der Erstellung des Unterrichtsmaterials ist auf den Inhalt des Rahmencurriculums für Deutsch-Integrationskurse (Anlage A), insbesondere auf die Gliederung in Alltag, Verwaltung und Landes- und Staatsbürgerschaftskunde Bedacht zu nehmen.
(2) Das Unterrichtsmaterial ist in zweckmäßiger und kostengünstiger Form zu erstellen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2011-07-01