Gewährung eines Bundeszuschusses an das · Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten
§ 2 Gewährung eines Bundeszuschusses an das
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.