Übertragung von Bibliotheksaufgaben · Übertragung von Bibliotheksaufgaben
§ 1 Übertragung von Bibliotheksaufgaben
Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird auf die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.