BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 8a BB-VAnträge und Erklärungen
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Alle nach dieser Verordnung erforderlichen Anträge und Erklärungen (§ 32 Abs. 6, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 und 3 sowie § 61) können auch in einer elektronischer Form, welche die Behörde zu empfangen in der Lage ist, übermittelt werden.